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AUS-
für die Oberligen & Verbandsliga
Nach einem Beschluss der Präsidien des BHV & HVN,
die gemeinsam eine Spielgemeinschaft bilden,
gibt es ab der Saison 2012/13 Veränderungen im Z/S-
Gern dürfen aber auch schon Landesliga-
Die Teilnahme ist jedoch freiwillig.
U.a. dürfen dann nur noch Personen die Funktion des ZN ausüben,
die im Besitz eines gültigen Lichtbildausweis im Checkkartenformat haben.
Daher bieten wir nun folgende Maßnahmen an:
1. Alle Inhaber mit einem aktuellen ZN-
müssen bis zum 30.06.2012 eine Fortbildung besuchen
und die Prüfung erfolgreich bestehen,
um ab der kommenden Runde in den o. g. Ligen zum Einsatz zu kommen.
2. Alle Schiedsrichter, die als Zeitnehmer zum Einsatz kommem möchten,
müssen ebenfalls eine Grundausbildung absolvieren.
Als Sekretär darf weiter ein erfahrener Sportkamerad eingesetzt werden.
3. Die Grundausbildung dauert 5 Unterrichtseinheiten (UE) a 45 Minuten,
eine Fortbildung auf 4 UE.
4. Bei beiden Maßnahmen wird es eine schriftliche Prüfung geben.
5. Eine Maßnahme wird ab einer Meldung von 15 Personen durchgeführt.
Die maximale Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt.
6. Die Kosten (Saison 2011/12) belaufen sich pro Teilnehmer
auf 13,-
Vereine die Interesse bzw. Bedarf haben, füllen bitte die beiden Formulare am Ende dieser Seite aus
und senden sie bitte an den Zeitnehmerbeauftragten des BHV, Enrico Marcks per Mail (zeitnehmerbeauftragter@bhv-
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